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   BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82   

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BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82 (https://dejure.org/1982,2186)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1982 - 3 B 36.82 (https://dejure.org/1982,2186)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1982 - 3 B 36.82 (https://dejure.org/1982,2186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen gröblicher und beharrlicher Verstöße gegen das Verbot von Absprachen über die Zuweisung von Verschreibungen - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Nr. 2 Gesetz über das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die weitere Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, veröffentlicht in der Schriftenreihe der NJW Heft 14 Rdnr. 84 mit weiteren Hinweisen, auch auf die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte).
  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82
    Wenn der Kläger nach dem Widerruf nicht mehr befugt ist, eine Apotheke zu betreiben, also sodann für ihn ein Betriebsverbot besteht, so ist dies eine Rechtsfolge der Umgestaltung der Rechtslage durch den Widerruf, nicht jedoch die Folge einer andauernden, sich immer wieder aktualisierenden und vollziehungsfähigen Rechtswirkung des Verwaltungsaktes, wie sie sich etwa bei der Untersagung einer (erlaubnisfreien) gewerblichen Tätigkeit gemäß § 35 GewO (vgl. Urteil vom 15. November 1967 - BVerwG 1 C 43.67 - [BVerwGE 28, 202]) feststellen läßt (vgl. auch Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 6. Aufl., § 108 Rdnr. 19 f. und Eyermann/Fröhler, Kommentar zur VwGO, 6. Aufl., § 113 Rdnr. 4 a).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Der Widerruf der Berufserlaubnis ist ein auf den Abschluss des Verwaltungsverfahrens bezogener rechtsgestaltender Verwaltungsakt (Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 4 S. 3).
  • VG Aachen, 06.07.2018 - 7 K 5905/17

    Klage eines Apothekers gegen Widerruf der Approbation erfolgreich

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36.82 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2002 - 22 ZB 02.1430 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 1995 - 13 A 4134/92 -, juris Rn. 8 und zur Unzuverlässigkeit bei Widerruf der ärztlichen Approbation BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 -, juris Rn. 25 sowie zum Widerruf der Apothekerapprobation Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 28.
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Ob das konkrete Verhalten des Beschwerdeführers den Schluß auf Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zuläßt, und zwar bezogen auf den für die Entscheidung des beschließenden Senats maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich den Abschluß des Widerspruchsverfahrens (Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - Buchholz 418.21 Nr. 4), ist dann eine Frage des Einzelfalles, deren richtige Beantwortung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht verallgemeinert werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 13 A 180/99

    Bereitstellung eines entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL)

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36.82 -, Buchholz OrdNr.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 1982, a.a.O., und vom 13. Juni 1995 - 6 B 15.95 -, Buchholz OrdNr.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 13 A 179/99

    Bereitstellung eines entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL)

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36.82 -, Buchholz OrdNr.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 1982, a.a.O., und vom 13. Juni 1995 - 6 B 15.95 -, Buchholz OrdNr.

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Die Frage, ob der Zeitablauf im Hinblick auf das konkrete Verhalten des Klägers den Schluß auf seine Unzuverlässigkeit zuläßt, und zwar bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich den Abschluß des Widerspruchsverfahrens (Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - Buchholz 418.21 Nr. 4), bleibt aber eine Frage des Einzelfalles und unterläge der Nachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht nur bei zugelassener Revision, die Zulassung der Revision vermag sie aber nicht zu begründen.
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Der beschließende Senat hat diese Frage für die Anfechtung des Widerrufs der Apothekenbetriebserlaubnis in seinem Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - (Buchholz 418.21 Nr. 4) und für den Widerruf einer Zahnarztapprobation (Beschluß vom 30. Juli 1992 - BVerwG 3 B 1.92 -) dahingehend beantwortet, daß es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens ankommt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 13 A 5022/00

    Medizinprodukte; Zahnbleichmittel; Erteilung der CE-Kennzeichnung als

    BVerwG, Beschlüsse vom 22.7.1982 - 3 B 36.82 -, Buchholz, 418.21, ApBo Nr. 4 betreffend Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis und vom 26.6.1970 - VII B 36.68 -, 442.10, § 4 StVG Nr. 32 zur Entziehung einer Fahrerlaubnis; OVG NRW, Beschluss vom 20.5.2003 - 4 A 1673/02 -, (zur Veröffentlichung bestimmt) zum Widerruf nach § 20 Abs. 2 Wirtschaftsprüferverordnung, m.w.N. und unter Abgrenzung zur Rspr. des BGH.
  • VG Berlin, 19.05.2010 - 14 K 45.09

    Apotheker verliert Betriebserlaubnis nach unzulässiger Abgabe

    Denn bei dem Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis handelt es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt und nicht etwa um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, weil der Widerruf der Erlaubnis den Rechtszustand beendet, den die Erteilung der Erlaubnis erst begründet hatte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36/82, Rdnr. 7, juris).
  • VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15

    Gemeinschaftslizenz; Widerruf; Niederlassung; Büro; örtliche Zuständigkeit

    (1) Zunächst bestehen hinsichtlich der Widerrufsverfügung des Antragsgegners unter Ziffer 1. des streitgegenständlichen Bescheides bei der hier gebotenen summarischen Prüfung und nach der hier maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung vgl. zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als maßgeblichen Zeitpunkt im Falle des Widerrufs einer Gemeinschaftslizenz etwa: OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 B 255713 -, Rz. 11, 12; Bay.VGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 11 CS 11.37 (unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36/82 - (Apothekenbetriebserlaubnis) und Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17/79 - (zu § 35 GewO)) sowie vom 26. März 2012 - 11 CS 12.351 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2010 - OVG 1S 98/10 -, jeweils juris.
  • VG Köln, 31.08.2012 - 18 L 1013/12

    Gemeinschaftslizenz entscheidungserheblicher Zeitpunkt fehlende finanzielle

  • VG Augsburg, 12.01.2017 - Au 2 K 15.1777

    Ruhen der Apporbation als Arzt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2003 - 4 A 1673/02

    Gerichtliche Beurteilung eines Widerrufs nach der Wirtschaftsprüferordnung;

  • VG Köln, 08.06.2021 - 6 K 3825/17
  • VG Göttingen, 29.04.2015 - 1 A 43/14

    Berufsbezeichnung; Berufsfreiheit; Hebamme; Maßgeblicher Zeitpunkt; Prognose;

  • BVerwG, 30.07.1992 - 3 B 1.92

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - Widerruf einer Approbation -

  • VG Köln, 16.11.2012 - 18 K 3409/11

    Rechtliche Ausgestaltung der Erteilung einer Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 Abs.

  • VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09

    Widerruf der Approbation; Wiedererlangung der Berufswürdigkeit

  • VG Köln, 21.03.2014 - 18 K 6009/12

    Anspruch einer sich im Insolvenzverfahren befindenden Unternehmensgesellschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 13 B 193/99

    Ausgestaltung der verwaltungsprozessrechtlichen Qualifizierung der Rechtsnatur

  • VG Köln, 28.06.2022 - 7 K 289/20
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